Seite 13 · Erklärung Stand 20.10.2026

Energielabel und EER bei mobilen Klimageräten richtig lesen

Das EU-Energielabel für Klimageräte lesen: Was EER bedeutet, welche Angaben auf dem Etikett stehen und warum die Klasse nichts über den Verbrauch sagt.

Weißes Strommessgerät mit ausgeschaltetem Display steckt in einer Wandsteckdose, das Kabel eines Klimageräts ist eingesteckt; das Gerät steht unscharf im Hintergrund
Symbolbild, KI-generiert · Weißes Strommessgerät mit ausgeschaltetem Display steckt in einer Wandsteckdose, das Kabel eines Klimageräts ist eingesteckt; das Gerät steht unscharf im Hintergrund

Kurz gesagt: Der EER ist die Kühlleistung geteilt durch die elektrische Leistungsaufnahme. Ein höherer Wert heißt: mehr Kühlleistung je aufgenommener Leistung. Die Energieeffizienzklasse auf dem Label ordnet Geräte nach diesem Verhältnis, sagt aber nichts darüber, wie viel Strom ein Gerät in Ihrer Wohnung verbraucht. Klassen vergleichen Sie nur innerhalb derselben Bauart; den Verbrauch bestimmen Leistungsaufnahme, Betriebszeit und Einsatzort.

Das EU-Energielabel soll beim Kauf helfen. Bei Klimageräten führt es allerdings zu Missverständnissen, weil Klasse, EER, Kühlleistung und Verbrauch leicht durcheinandergeraten. Die Seite erklärt, was auf dem Etikett steht, wie der EER richtig herum gerechnet wird und warum eine gute Klasse keine Verbrauchsaussage ist. Das Rechenbeispiel stammt aus dem Datenblatt eines Klarstein-Modells. Wir bewerten kein Gerät und ordnen keinem Produkt eine Klasse zu.

Für welche Geräte das Label gilt

EER: Kühlleistung geteilt durch LeistungsaufnahmeEER ist Kühlleistung geteilt durch elektrische Leistungsaufnahme; Beispiel aus einem Datenblatt: 3,4 Kilowatt durch 1,3 Kilowatt ergibt 2,6. EER= Kühlleistung (kW)elektrische Leistungsaufnahme (kW) Beispiel aus einem Hersteller-Datenblatt (Klarstein): 3,4 kW ÷ 1,3 kW = 2,6 Nie umgekehrt rechnen. Die Klasse auf dem Label ergibt sich aus dem EER (VO (EU) 626/2011); maßgeblich ist das Label am Angebot.
Schema · EER ist Kühlleistung geteilt durch elektrische Leistungsaufnahme; Beispiel aus einem Datenblatt: 3,4 Kilowatt durch 1,3 Kilowatt ergibt 2,6.

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 regelt die Energiekennzeichnung netzbetriebener Luftkonditionierer mit einer Kühlleistung bis 12 kW. Bei Geräten ohne Kühlfunktion gilt die Heizleistung. Ausgenommen sind unter anderem Geräte, die auf Verflüssiger- oder Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger nutzen (Abruf 20.10.2026). Der Begriff „Klimagerät“ im Label-Recht umfasst nach unserer Lesung sowohl Geräte mit Schlauch (Ein- und Zweikanal) als auch Geräte mit Außeneinheit (Split). Für Ein- und Zweikanalgeräte gilt in Anhang II der Verordnung eine eigene Tabelle der Effizienzklassen.

Die Etikettgrafik (Anhang III) liegt in den Textfassungen der Verordnung nur als Bild vor; die Felder des Etiketts geben wir deshalb sinngemäß und anhand eines Herstellerdatenblatts wieder. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut der Verordnung, der unten verlinkt ist.

Felder auf Etikett und Datenblatt

Das Etikett für Ein- und Zweikanalgeräte enthält sinngemäß die folgenden Angaben. Das EU-Produktdatenblatt eines Herstellers (Klarstein) führt dieselben Größen.

FeldBedeutungWo prüfen
Lieferant und ModellkennungWer das Gerät in Verkehr bringt und welches Modell gemeint istEtikett, Datenblatt; mit dem Angebot abgleichen
Energieeffizienzklasse (Pfeil)Einordnung nach EER, von A+++ bis GEtikett; Skala gilt nur für die jeweilige Bauart
Nennleistung in kWKühlleistung des Geräts bei NormprüfungEtikett, Datenblatt; nicht mit der Leistungsaufnahme verwechseln
EER-WertKühlleistung geteilt durch LeistungsaufnahmeEtikett, Datenblatt; nachrechnen, wenn beide Zahlen vorliegen
Stündlicher Energieverbrauch in kWh je 60 MinutenWert aus der Normprüfung; der tatsächliche Verbrauch hängt von Nutzung und Standort abEtikett, Datenblatt
Schallleistungspegel der Inneneinheit in dB(A)Geräuschangabe aus der NormprüfungEtikett, Datenblatt

Die Angaben auf dem Etikett sind Normwerte. Klarstein weist im Datenblatt darauf hin: „Energieverbrauch 1,3 kWh je 60 Minuten, auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung. Der tatsächliche Verbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab.“

Der EER: richtig herum gerechnet

EER = Kühlleistung ÷ elektrische Leistungsaufnahme.

Das LANUV NRW beschreibt den Wert (Pressemitteilung vom 27.06.2019) so: Er beschreibe das Verhältnis zwischen Kühlleistung und Stromverbrauch. Die Kühlleistung steht im Zähler, die aufgenommene elektrische Leistung im Nenner. Gleiche Einheiten, zum Beispiel beides in Kilowatt, ergeben eine Zahl ohne Einheit.

Rechenbeispiel aus dem Datenblatt eines Klarstein-Modells (kein Maßstab für andere Geräte):

  • Kühlleistung (Nennleistung): 3,4 kW
  • Leistungsaufnahme: 1,3 kW
  • EER = 3,4 kW ÷ 1,3 kW = 2,6 (gerundet; genau etwa 2,615)

Das Datenblatt nennt für dieses Gerät einen EER von 2,6 und die Klasse A. Die Rechnung stimmt also mit der Herstellerangabe überein. Weitere Zahlen desselben Datenblatts: Energieverbrauch 1,3 kWh je 60 Minuten und ein Schallleistungspegel in Innenräumen von 65 dB(A). Beide gelten nur für dieses Gerät und sind kein Richtwert.

Faustwert/Näherung: Ein höherer EER bedeutet mehr Kühlleistung je aufgenommenem Kilowatt. Er sagt nichts darüber, wie viel Kühlleistung ein Gerät insgesamt hat und wie viel Strom es in Ihrer Wohnung verbraucht.

Tipp: Ältere Veröffentlichungen sind mit Vorsicht zu lesen. Eine aus dem Jahr 2013 beschreibt die Größe verkehrt herum, nämlich als Verhältnis von elektrischer Leistung zu Kühlleistung. Das ist falsch herum und wird hier nicht zitiert. Rechnen Sie immer Kühlleistung durch Leistungsaufnahme.

Warum die Unterscheidung wichtig ist, zeigt die Seite BTU und Kilowatt umrechnen: Kühlleistung und Leistungsaufnahme sind zwei verschiedene Größen.

Was die Klasse sagt und was nicht

Die Verordnung ordnet Ein- und Zweikanalgeräte in Klassen von A+++ bis G ein; die Zuordnung erfolgt über den EER im Kühlbetrieb. Die Grenzwerte der Klassen stehen in Anhang II der Verordnung. Wir nennen sie hier nicht, weil zwei von uns gelesene Textfassungen bei Grenzfällen voneinander abwichen. Schlagen Sie sie im amtlichen Text nach.

co2online ordnet die Klasse so ein (Stand 10.07.2025): „Die Klasse sagt aber nichts über den Stromverbrauch aus, sondern nur über die Effizienz des Klimagerätes.“ Und: „Klasse A bei Klimageräten ist kein eindeutiges Merkmal für eine hohe Energieeffizienz.“ Die Klasse ist demnach ein Verhältniswert und kein Verbrauch.

Ein Beispiel, keine Messung, zur Verdeutlichung: Zwei fiktive Geräte haben dasselbe Verhältnis von Kühlleistung zu Leistungsaufnahme, also denselben EER, aber das eine hat doppelt so viel Kühlleistung wie das andere. Das größere nimmt dann auch doppelt so viel Leistung auf. Gleiche Klasse, unterschiedlicher Verbrauch. Der Verbrauch ergibt sich aus Leistungsaufnahme und Betriebszeit; co2online nennt dafür die Formel „Stromverbrauch = Watt x Gebrauch in Stunden am Tag x Nutzungstage im Jahr“. Zum Rechnen eignet sich der Stromkosten-Rechner; Hinweise zu hohem Verbrauch stehen unter Stromverbrauch zu hoch?.

Vom Normwert zur eigenen Rechnung

Der Wert „kWh je 60 Minuten“ auf dem Label ist ein Normwert. Wer abschätzen will, was ein Betrieb über mehrere Stunden bedeutet, kann daraus eine grobe Rechnung ableiten, muss aber wissen, dass sie nur ein Rechenbeispiel ist. Beispiel, keine Messung: Das Datenblatt des Klarstein-Modells nennt 1,3 kWh je 60 Minuten. Bei einem frei gewählten Betrieb von 2 Stunden ergäbe das 2 × 1,3 = 2,6 kWh nach Normprüfung. Der tatsächliche Verbrauch weicht ab, weil der Kompressor laut Klarstein abschaltet, sobald die Umgebungstemperatur unter der eingestellten liegt, und wieder anläuft, wenn sie darüber steigt. Wie oft, hängt vom Einzelfall ab.

Der Strompreis gehört nicht auf diese Seite; er hängt von Ihrem Tarif ab. Im Stromkosten-Rechner tragen Sie ihn selbst ein.

Klassen nur innerhalb der Bauart vergleichen

Die Verordnung führt für Ein- und Zweikanalgeräte eine eigene Klassentabelle. Ein Faltblatt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (2013) schreibt, Kleinklimageräte und fest installierte Splitgeräte würden jeweils nach unterschiedlichen Maßstäben in die Effizienzklassen eingeteilt. Daraus folgt: Ein Gerät mit Klasse A und ein anderes mit Klasse A sind nur vergleichbar, wenn sie derselben Bauart angehören. Ob ein Gerät ein oder zwei Schläuche hat, steht im Datenblatt; Einzelheiten dazu liefert Ein-Schlauch oder Zwei-Schlauch.

Die Bauart sagt nichts über die absolute Leistung. Ob und wie stark sich Ein- und Zweikanalgeräte bei der Klasse unterscheiden, sagen die von uns gelesenen Quellen nicht, und Zahlen für einen Unterschied nennen wir nicht.

Lautstärke: Label und Alltag

Das Label führt den Schallleistungspegel der Inneneinheit in dB(A). Das ist eine Normangabe. Der Berliner Mieterverein beschreibt Monoblock-Geräte als „oft 50–63 dB(A)“ (Seitenstand 13.08.2026); das ist die Einordnung einer Drittquelle und kein Wert für ein bestimmtes Gerät. Was bei störenden Geräuschen zu prüfen ist, steht auf der Seite Klimagerät zu laut. Die Angabe auf dem Label hilft beim Vergleich zweier Datenblätter, nicht bei der Frage, wie laut das Gerät in Ihrem Raum klingt.

Regeln können sich ändern

co2online schreibt (10.07.2025), neue Labels für Klimageräte seien noch nicht eingeführt, sollten aber bis 2030 folgen. Wir können nicht sagen, ob und wann das geschieht. Die Verordnung (EU) Nr. 626/2011 kann durch neue EU-Vorschriften zur Energiekennzeichnung von Raumklimageräten abgelöst oder ergänzt werden; ob das zum Abrufdatum bereits geschehen ist und ab wann ein neues Etikett für Geräte im Handel gilt, haben wir nicht gegen den amtlichen Text geprüft. Diese Seite beschreibt das Etikett nach der Fassung, die wir am 20.10.2026 gelesen haben. Maßgeblich ist das Label am jeweiligen Angebot; prüfen Sie, welche Fassung die Skala zugrunde legt. Wenn sich Regeln ändern, ist die Klasse eines älteren Geräts nicht mehr unmittelbar mit der eines neuen vergleichbar.

Checkliste: Label im Angebot lesen

  1. Modellkennung abgleichen. Gehört das Label zum angebotenen Modell?
  2. Kühlleistung und EER nachrechnen. Kühlleistung ÷ Leistungsaufnahme sollte dem angegebenen EER entsprechen.
  3. Bauart klären. Vergleichen Sie Klassen nur mit Geräten derselben Bauart.
  4. Leistungsaufnahme suchen. Sie steht im Datenblatt und auf dem Typenschild, nicht in der Klasse.
  5. Normwerte als Normwerte lesen. Der angegebene Energieverbrauch je 60 Minuten und der Schallleistungspegel gelten laut Datenblatt nach Normprüfung; der tatsächliche Verbrauch hängt von Nutzung und Standort ab.
  6. Werbeaussagen zum Verbrauch nicht mit der Klasse gleichsetzen. Eine Klasse ist keine Verbrauchsaussage.

Typische Fehlschlüsse

  • „Klasse A heißt wenig Strom.“ Laut co2online ist das Merkmal nicht eindeutig; die Klasse sagt nichts über den Verbrauch.
  • „Hoher EER heißt hohe Kühlleistung.“ Er beschreibt ein Verhältnis, nicht die Gesamtleistung.
  • „Der EER lässt sich beliebig umdrehen.“ Nein, Kühlleistung gehört in den Zähler.
  • „Die Klasse gilt über alle Bauarten.“ Die Skalen unterscheiden sich nach Bauart.
  • „Das Label zeigt meinen Verbrauch.“ Es zeigt einen Normwert; der Verbrauch hängt von Raum, Sonne und Betriebszeit ab. Eine Einschätzung zur Raumgröße liefert Kühlleistung nach Raumgröße.

Quellen und Stand (Abruf 20.10.2026)

Häufige Fragen

Was bedeutet EER bei einem Klimagerät?

EER steht für das Verhältnis von Kühlleistung zu elektrischer Leistungsaufnahme. Im Datenblatt-Beispiel eines Klarstein-Modells sind das 3,4 kW durch 1,3 kW, also 2,6.

Sagt die Energieeffizienzklasse etwas über den Stromverbrauch?

Laut co2online (10.07.2025) nicht: Die Klasse sage nichts über den Stromverbrauch aus. Den Verbrauch bestimmen Leistungsaufnahme und Betriebszeit.

Kann ich Klassen von Ein-Schlauch- und Zwei-Schlauch-Geräten vergleichen?

Nur mit Vorsicht. Die Verordnung führt eine Tabelle für Ein- und Zweikanalgeräte; ob zwei Geräte derselben Bauart angehören, steht im Datenblatt. Klassen verschiedener Bauarten, etwa Splitgeräte, werden nach anderen Maßstäben eingeteilt.

Wo stehen die Grenzwerte der Klassen?

In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 626/2011. Wir nennen sie hier nicht, weil die von uns gelesenen Textfassungen im Wortlaut voneinander abweichen.

Gilt das Label noch, wenn neue Regeln kommen?

co2online schrieb am 10.07.2025, neue Labels sollten bis 2030 folgen. Ob die Verordnung (EU) Nr. 626/2011 inzwischen durch neue EU-Vorschriften abgelöst wurde, haben wir nicht gegen den amtlichen Text geprüft. Maßgeblich ist das Label, das am Angebot steht, samt der dort genannten Rechtsgrundlage.

Redaktionell recherchiert und verglichen, keine physischen Tests, keine eigenen Messwerte. Stand: 20.10.2026. Arbeitsweise und Werbung: Offenlegung.